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Medizinrecht: 153.000 € Schmerzensgeld - Kaiserschnitt ohne Schutzmaßnahmen ist Behandlungsfehler

21.05.2003

Kaiserschnitt ohne Schutzmaßnahmen ist Behandlungsfehler

Wird die Notsectio (notfallmäßiger Kaiserschnitt) ohne geeignete Schutzmaßnahmen von Kind und Mutter durch den Geburtshelfer durchgeführt und der Arzt nur verzögert hinzugerufen und erleidet das Kind hierdurch schwerste Gehirnschäden, die einen schlechteren Gesundheitszustand nicht vorstellbar machen, so rechtfertigt dies wegen des damit verbundenen schweren Behandlungsfehlers ein Schmerzensgeld von 500.000,00 €.

OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2003 - 3 U 122/02; VersR 2004, 386

Rechtsgebiet(e): Medizinrecht
 
 
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